Gemäß dem Psychologengesetz (2013) darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer- oder Gesundheitspsychologie nur beginnen wer „der Ausbildungseinrichtung gem. § 9 die physische Eignung auf Grundlage eines allgemein ärztlichen Zeugnisses, die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlichen psychiatrischen Gutachtens sowie die persönliche Eignung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit Vertretern der Ausbildungseinrichtung gem. § 9 nachgewiesen hat.“
Ablauf:
Die Beurteilung der psychischen Eignung umfasst ein Explorationsgespräch sowie die Anwendung von psychologischen Testverfahren aus dem Bereich der Persönlichkeitsdiagnostik
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Kosten: 200 Euro
Erforderlich: Lichtbildausweis